Aufstiegs-Bafög AFBG: www.aufstiegs-bafoeg.de
Beratung unter: Tel. 0800 / 62 23 63 45
Seit 01.08.2020: Mit Inkrafttreten der 4. AFBG-Novelle werden künftig 50 % als Zuschuss und 50 % als Darlehen geleistet. Mehr Informationen finden Sie hier.
Prämien für erfolgreiche Meister im Handwerk
Meisterstudentinnen und -Studenten des Handwerks mit Wohnort oder Arbeitsplatz in Baden Württemberg erhalten eine Meisterprämie über 1.500 Euro bei erfolgreich abgelegter Meisterprüfung.
Weitere Informationen unter www.hwk-ulm.de/meisterpraemie/
In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus in Höhe von 3.000 Euro, Voraussetzung dafür ist, dass die Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Bayern abgelegt wurde und Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Bayern liegt. Weitere Informationen unter: Meisterbonus - Ihre Leistung wird honoriert
Steuern sparen - Geld vom Finanzamt
Leitfaden Weiterbildung finanzieren Special ©Stiftung Warentest
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) für Azubis: www.arbeitsagentur.de
Baden Württemberg: www.service-bw.de
Bayern: www.freistaat.bayern/
Ausbildung in Teilzeit: www.arbeitsagentur.de
LfA Förderbank Bayern: Ausbilderkredit: www.lfa.de
Beratung unter: Tel. 0800 / 21 24 24 0
Talentförderung: www.weiterbildungsstipendien.de
Beratung unter: Tel. 0228 / 62 931-0
Bildungsurlaub:
Baden-Württemberg: www.iwwb.de, www.rp.baden-wuerttemberg.de
Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation. Zuständig sind die regionalen Handwerkskammern: www.bq-portal.de, www.anerkennung-in-deutschland.de
Förderdatenbank: www.foerderdatenbank.de
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Wir übernehmen keine Garantie für die hier genannten Fördermöglichkeiten.
Wir empfehlen Ihnen sich anhand der vorgestellten Quellen bei Bedarf und Interesse persönlich bei den zuständigen Stellen beraten zu lassen. Die bereitgestellten Informationen können sich schnell ändern. Bitte beachten Sie die geltenden Einschränkungen und Fristen, die zuständigen Stellen geben Ihnen Auskunft über Ihre Ansprüche auf Förderung.